Allgemeine Geschäftsbedingungen
IDE

1. Identität des Verkäufers

ICAPE Deutschland GmbH
Tätig unter dem Namen: ICAPE Deutschland GmbH
Eingetragene & besuchbare Adresse: Gottlieb Daimler Str. 2, 79618 Rheinfelden – Herten, Deutschland
Telefonnummer: +49 (0)7623 96 62 210
Verfügbarkeit: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
E-Mail-Adresse: info@ICAPE-group.com
Director(s): Cyril Calvignac, Thierry Ballenghien
CoC-Nummer: HRB 720515 / Amtsgerichts Freiburg i. Breisgau
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE292606434

2. Allgemein

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Verträge, Angebote und Offerten anwendbar, mit denen sich der Verkäufer verpflichtet, Produkte an eine (juristische) Person zu verkaufen und zu liefern, die sich verpflichtet, dafür einen Preis in bar zu zahlen.

2.2 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegten Bestimmungen wurden auch zugunsten der Geschäftsführer und Mitarbeiter des Verkäufers sowie möglicher Hilfspersonen, die an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, festgelegt.

2.3 Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird vom Verkäufer im Voraus ausdrücklich abgelehnt.

2.4 Der Verkäufer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der Änderungen durch den Verkäufer schriftlich Widerspruch beim Verkäufer eingelegt hat.

2.5 Soweit der Vertrag Bestimmungen enthält, die im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, haben die Bestimmungen des Vertrages Vorrang.

2.6 Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere als die deutsche Sprache übersetzt wurden, ist bei Differenzen stets der deutsche Text maßgeblich.

3. Definitionen

Käufer ist jede juristische oder natürliche Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt und einen Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hat oder zumindest beabsichtigt, dies zu tun;
Lieferung ist die Verfügbarkeit des Produkts für den Käufer zu verstehen, unabhängig davon, ob der Käufer das Produkt zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit an der in Artikel 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Adresse abnimmt;
Vertrag ist ein schriftlicher Kaufvertrag, mit dem sich der Verkäufer verpflichtet, ein Produkt zu liefern und der Käufer verpflichtet sich, dafür einen Preis in bar zu zahlen;
Unter Produkt ist jede bewegliche Sache zu verstehen, die vom Verkäufer angeboten, verkauft und geliefert wird;
Schriftlich bedeutet auf Papier, per E-Mail, über die Website des Verkäufers oder auf eine andere vom Käufer und Verkäufer vereinbarte elektronische Art und Weise, bei der Mitteilungen gespeichert werden und innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können;
Unter Verkäufer ist die Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung ICAPE Netherlands B.V. zu verstehen.

3. Abschluss und Inhalt des Vertrages

4.1 Alle Vorschläge und Angebote des Verkäufers sind freibleibend und können vom Verkäufer jederzeit widerrufen werden, auch nachdem das Angebot vom Käufer angenommen wurde.

4.2 Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung wird für den Käufer verbindlich, wenn der Käufer sie dem Verkäufer erteilt. Eine solche Bestellung wird für den Verkäufer erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit der Lieferung der bestellten Produkte durch den Verkäufer an den Käufer verbindlich.

4.3 Im Falle einer Abweichung zwischen der Bestellung – die der Käufer sich vorstellt – und der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers ist der Käufer an die schriftliche Bestätigung des Verkäufers gebunden, es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer innerhalb von acht Tagen nach dem Datum der Bestätigung schriftlich mit, dass die Bestätigung des Verkäufers nicht mit der Bestellung übereinstimmt, und der Käufer weist nach, dass dies für den Verkäufer offensichtlich war. 4.3. Im Falle einer Abweichung zwischen der Bestellung – die der Käufer sich vorstellt – und der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers – ist der Käufer an die schriftliche Bestätigung des Verkäufers gebunden, es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer innerhalb von acht Tagen nach dem Datum der Bestätigung schriftlich mit, dass die Bestätigung des Verkäufers nicht mit der Bestellung übereinstimmt, und der Käufer weist nach, dass dies für den Verkäufer klar war.

4.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen.

5. Preise

5.1 Alle angebotenen und vereinbarten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Sofern der Käufer und der Verkäufer nichts anderes vereinbart haben, gehen die Transport-, Versand- und/oder Portokosten, Einfuhr- und Ausfuhrzölle, Abfertigungskosten, Steuern und dergleichen zu Lasten des Verkäufers.

5.2 Preise, die vor oder bei Vertragsabschluss festgelegt wurden, können im Falle von Änderungen der kostenpreisbestimmenden Faktoren, die nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung des Produkts eintreten, z. B. bei den Einkaufspreisen, den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, den Löhnen, den Steuern und dem Wechselkurs des Euro in Bezug auf Fremdwährung, vom Verkäufer unter Berücksichtigung der geänderten Beträge erhöht werden.

5.3 Wenn die Preise nicht vor oder bei Vertragsabschluss festgelegt wurden, sind die vom Verkäufer berechneten und vom Käufer zu zahlenden Preise die vom Verkäufer am Tag der Lieferung angewandten Preise.

6. Lieferung

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung unter der Lieferbedingung „Delivery and Duties Paid“ (DDP), wie in den Incoterms 2010 genannt, an die Adresse des Käufers oder an die Adresse einer anderen vom Käufer benannten Person. Dies bedeutet unter anderem, dass der Verkäufer dem Käufer oder einer anderen vom Käufer benannten Person die Ware, nicht entladen, auf dem ankommenden Transportmittel am vereinbarten Bestimmungsort zur Verfügung stellt.

6.2 Eine vereinbarte Lieferzeit gilt immer als Zielfrist und nicht als Ausschlussfrist.

6.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung in Teilmengen zu liefern oder zu warten, bis die gesamte Bestellung zur Lieferung bereit ist.

7. Zulässige Abweichungen in / von dem Produkt

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, 10 % mehr oder weniger als die bestellte Menge zu liefern.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen Produkten vor, die der Verkäufer aufgrund eines Vertrags an den Käufer geliefert hat und noch liefern wird, bis der Kaufpreis für alle diese Produkte aufgrund eines Vertrags vollständig bezahlt ist. Wenn der Verkäufer im Rahmen des/der besagten Vertrags/Verträge Tätigkeiten zugunsten des Käufers ausführt oder ausführen soll, die vom Käufer zu bezahlen sind, gilt der vorgenannte Eigentumsvorbehalt, bis der Käufer auch diese Forderungen des Verkäufers vollständig bezahlt hat. Darüber hinaus gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer aufgrund der Nichterfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen des Käufers aus den vorgenannten Verträgen gegenüber dem Verkäufer erwerben kann.

8.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen eine Kopie der Richtlinien für die genannten Versicherungen sowie den Nachweis der Zahlung der fälligen Prämie vorzulegen.

8.3 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nach oder hat der Verkäufer begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte persönlich und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Käufer zurückzunehmen. Der Käufer erteilt dem Verkäufer und seinen Mitarbeitern im Voraus die Erlaubnis, das Gelände und die Gebäude des Käufers zur Rücknahme der Produkte zu betreten. Letzteres gilt unbeschadet des Rechts des Verkäufers, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen, sowie des Rechts des Verkäufers, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch schriftliche Mitteilung aufzulösen.

9. Rechnungsstellung und Zahlung

9.1 Der Verkäufer ist berechtigt, nach jeder Lieferung oder Teillieferung eine Rechnung zu stellen, wie in Artikel 6.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen.

9.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, den in Rechnung gestellten Preis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Skonto oder Verrechnung zu zahlen. Diese Zahlungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Der Käufer ist nicht berechtigt, sich auf einen Aufschub zu berufen.

9.3 Der Rechnungspreis wird sofort fällig, wenn der Käufer einen Konkursantrag stellt oder für zahlungsunfähig erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt, das Schuldenregulierungsverfahren gemäß dem Deutschen Bundesschuldenwesengesetz [BSchuWG, BGBl. I S. 3372] für auf den Käufer anwendbar erklärt wird, das Vermögen des Käufers ganz oder teilweise gepfändet wird, der Käufer verstirbt oder aufgelöst wird, der Käufer unter Verwaltung oder Aufsicht gestellt wird oder wenn dem Verkäufer nach Vertragsabschluss andere Umstände bekannt werden, die ihn befürchten lassen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

9.4 Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer auf die zu zahlende Hauptsumme, einschließlich Mehrwertsteuer, Folgendes zu zahlen: (i) Zinsen zu einem Satz von 1 % pro Monat und (ii) Entschädigung für die außergerichtlichen Inkassokosten, wenn diese mindestens 15 % der zu zahlenden Hauptsumme, einschließlich Mehrwertsteuer, betragen, mindestens jedoch € 200,00.

9.5 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer eine Sicherheit für die Erfüllung der (Zahlungs-)Verpflichtungen zu verlangen. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die vom Verkäufer geforderte Sicherheit vom Käufer geleistet wurde.

10. Forderungen

10.1 Der Käufer ist verpflichtet, unmittelbar nach der Lieferung des Produkts zu prüfen, ob das Produkt dem Vertrag entspricht, und es insbesondere auf Tauglichkeit, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen.

10.2 Stellt der Käufer bei der in Artikel 11.1 vorgesehenen Prüfung fest, dass das gelieferte Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmt, muss er dies dem Verkäufer spätestens innerhalb von acht Tagen nach der Abnahme der Lieferung schriftlich mitteilen. Bei Überschreitung dieser Frist erlöschen alle Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Nichtübereinstimmung.

11. Garantie und Reklamationen

11.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer frei von Material- und Fertigungsfehlern sind und dass die von ihm gelieferten Produkte gemäß den Spezifikationen des Käufers und der IPC-Norm hergestellt wurden.

11.2 Alle Leiterplatten entsprechen der IPC 6012 Kategorie 3 und der IPC 6013 Kategorie 2 für starre und flexible Leiterplatten, sofern dem Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes mitgeteilt wurde.

11.3 Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm gelieferten Produkte innerhalb von 3 Monaten bis zu 12 Monaten nach der Lieferung (je nach Art der Oberflächenbehandlung) gelagert und verwendet werden können, vorausgesetzt, sie wurden bei den richtigen Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen und in ihrer Originalverpackung gelagert:

Oberflächenbehandlung Garantiezeit
HASL, LF HASL, Hartgold 12 Monate
Chemisch Sn. / Ni-Au 6 Monate
OSP 3 Monate

11.4 Der Verkäufer haftet im Rahmen der Garantie nur für Mängel, für die der Käufer nachweist, dass sie innerhalb der vereinbarten Garantiezeit aufgetreten sind. Im Falle einer Inanspruchnahme der Garantie im Sinne der Artikel 12.1 bis einschließlich 12.3 beschränkt sich die Haftung des Verkäufers nach seinem Ermessen auf den kostenlosen Ersatz oder die Reparatur des betreffenden Produkts oder die Rückerstattung des dafür berechneten Preises.

11.5 Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder seine Verpflichtung(en) aus dem Vertrag anderweitig nicht erfüllt. Alle Garantieansprüche erlöschen außerdem, wenn der Mangel auf unsachgemäßen Gebrauch und/oder Betrieb, unzureichende Wartung, unzureichende Behandlung und/oder Lagerung, Missbrauch, Verlust, normale Abnutzung und/oder Beschädigung oder auf Handlungen oder Unterlassungen des Käufers zurückzuführen ist, die gegen die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten (Produkt-)Informationen, (Produkt-)Empfehlungen, (Benutzer- und/oder Verarbeitungs-)Regeln und/oder (Sicherheits-)Anweisungen verstoßen. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen außerdem, wenn der Käufer Reparaturen und/oder Änderungen an dem Produkt vorgenommen hat bzw. durch Dritte vornehmen ließ. Schließlich erlöschen die Gewährleistungsansprüche, wenn der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung des Mangels entsprechend schriftlich informiert hat.

11.6 Eine Mängelanzeige umfasst eine Beschreibung des Mangels, ein Foto des Produkts, die Teilenummer des Produkts, die Bestellnummer und die Anzahl der defekten Leiterplatten. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, die Ursache des Mangels zu untersuchen. Dies kann unter anderem zerstörende Tests an unbestückten und/oder bestückten Leiterplatten umfassen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer bei der Untersuchung in angemessener Weise zu unterstützen, einschließlich des Zugangs der Techniker des Verkäufers zum Montageprozess und zum Lagerbereich sowie der Bereitstellung der erforderlichen Informationen, die zur Ermittlung der Fehlerursache beitragen können.

11.7 Eine Reklamation in Bezug auf ein geliefertes Produkt berührt nicht die Verpflichtungen des Käufers aufgrund früherer oder noch auszuführender Lieferungen und berechtigt den Käufer nicht, die Zahlung von Forderungen des Verkäufers auszusetzen.

12. Höhere Gewalt

12.1 Es handelt sich um höhere Gewalt im Sinne der §§ 313, 314 BGB („Störung der Geschäftsgrundlage“ bzw. „Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund“) auf Seiten des Verkäufers, wenn der Verkäufer aufgrund von Umständen, die vernünftigerweise außerhalb seiner Kontrolle liegen, daran gehindert wird, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag oder der entsprechenden Vorbereitung nachzukommen. Höhere Gewalt umfasst in jedem Fall: (i) die nicht rechtzeitige Lieferung durch Lieferanten des Verkäufers, (ii) die Fehlerhaftigkeit von Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, die der Verkäufer verwendet, (iii) behördliche Maßnahmen, (iv) Stromausfall, (v) Krieg, (vi) Aussperrung, (vii) Arbeitsniederlegung, (viii) allgemeine Transportschwierigkeiten, (ix) Unfälle, (x) Feuer, (xi) Naturkatastrophen, (xii) Überschwemmungen und (xiii) die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter des Verkäufers, aus welchem Grund auch immer.

12.2 Der Verkäufer ist während des Zeitraums, in dem er aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist, nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet. Eine vereinbarte Lieferfrist wird um den genannten Zeitraum verlängert.

12.3 Wenn sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt um mehr als drei Monate verzögert hat, sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer berechtigt, vom Vertrag in Bezug auf den noch nicht ausgeführten Teil zurückzutreten, ohne dass der Verkäufer und der Käufer wechselseitig zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet sind.

13. Geistige Eigentumsrechte

13.1 Die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers in Bezug auf alles, was der Verkäufer dem Käufer für die Durchführung des Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zur Verfügung stellt, darunter in jedem Fall Zeichnungen, Bebilderungen, Berechnungen, Entwürfe, Verfahren, Modelle und Domainnamen (die der Käufer zugunsten der Vermarktung der Produkte des Verkäufers registriert hat), verbleiben beim Verkäufer und können vom Käufer nur für die Durchführung des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer genutzt werden. Nach Ablauf des Vertrages werden die entsprechenden Dokumente und Informationen auf Verlangen des Verkäufers an diesen zurückgegeben.

13.2 Entstehen bei der Durchführung des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geistige Eigentumsrechte, so stehen die geistigen Eigentumsrechte, einschließlich der Urheberrechte, dem Verkäufer zu. Soweit die geistigen Eigentumsrechte von Gesetzes wegen dem Käufer zustehen, überträgt der Käufer diese geistigen Eigentumsrechte im Voraus auf den Verkäufer, und der Käufer wirkt, soweit erforderlich, bei dieser Übertragung mit, und der Käufer wirkt darüber hinaus bei der unwiderruflichen Ermächtigung mit, mit der der Verkäufer alles tun kann, was erforderlich ist, damit die geistigen Eigentumsrechte dem Verkäufer zustehen. Der Käufer verzichtet, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf eventuelle Persönlichkeitsrechte, die beim Käufer verbleiben, oder der Käufer verpflichtet sich, diese Persönlichkeitsrechte nicht in der Geschäftspraxis auszuüben.

13.3 Wenn der Verkäufer dem Käufer ein Nutzungsrecht einräumt, geschieht dies immer auf der Grundlage einer nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz, die auf die vereinbarte Nutzung beschränkt ist. In Ermangelung eines vorher festgelegten Nutzungszeitraums ist das Nutzungsrecht in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers in jedem Fall auf die Laufzeit des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bzw. auf die Dauer, in der der Käufer Produkte des Verkäufers erwirbt, beschränkt. Eine Lizenz des Verkäufers kann immer mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, ohne dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber zu irgendeiner Form von Schadenersatz verpflichtet ist.

13.4 Nach Kündigung, Rücktritt oder Beendigung einer langfristigen Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer sorgt der Käufer auf Verlangen des Verkäufers dafür, dass auf dem Markt keine Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer angenommen wird. Zu diesem Zweck nimmt der Käufer alle erforderlichen Handlungen vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    1. Die Unterlassung der Verwendung von Kennzeichen des Verkäufers auf dem Markt, z. B. eines Domainnamens des Käufers;
    2. Die Einstellung der Nutzung und die Übertragung eines Domainnamens, eines Handelsnamens oder einer Marke, die eine unterscheidungskräftige Marke des Verkäufers enthält, auf den Verkäufer;
    3. Die Vermeidung von verwirrenden Mitteilungen in der Werbung, z. B. die Verwendung von Kennzeichen, die mit einem Kennzeichen des Verkäufers übereinstimmen;
    4. Die Lieferung von Waren, auf denen ein Kennzeichen des Verkäufers abgebildet ist, zu dem Preis, zu dem der Käufer diese Waren vom Verkäufer erworben hat.

13.5 Alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen über den Geschäftsablauf des Käufers und des Verkäufers werden als vertrauliche Informationen eingestuft. Der Käufer und der Verkäufer werden diese Art von vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben und sie auch nicht für den eigenen Geschäftsbetrieb nutzen, es sei denn, dies ist für die Erfüllung einer Verpflichtung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer erforderlich.

13.6 Im Falle eines Verstoßes gegen die Artikel 14.1, 14.2, 14.4 und 14.5 verwirkt der Käufer, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000,00 pro Verstoß an den Verkäufer, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, darüber hinaus eine vollständige Entschädigung mit Zinsen und Kosten zu fordern. Eine gezahlte oder zu zahlende Vertragsstrafe wird nicht von einer möglicherweise zu zahlenden Entschädigung mit Zinsen und Kosten abgezogen.

14. Haftung und Entschädigung

14.1 Der Verkäufer schließt ausdrücklich jede Haftung und/oder Risikohaftung für direkte Schäden, indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Firmenwert, Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Beschädigung oder Verlust von Daten, Kulturschäden und alle anderen Formen direkter und/oder indirekter Schäden aus, die durch den Verkäufer, seine Mitarbeiter, seine angeheuerten Hilfspersonen und/oder seine Produkte verursacht werden, es sei denn, die Schäden sind die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit.

14.2 Falls der Haftungsausschluss in Artikel 15.1 nicht gilt, beschränkt sich der Schadenersatz auf den einmaligen Rechnungsbetrag (ohne MwSt.) für die Tätigkeiten, aus denen sich die Haftung ergibt, zumindest in Verbindung mit denen die Haftung entstanden ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in jedem Fall auf den Betrag, der gegebenenfalls von der Haftpflichtversicherung des Verkäufers gezahlt wird, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, der gemäß dem anwendbaren Versicherungsvertrag in dem betreffenden Fall zu Lasten des Verkäufers geht.

14.3 Der Käufer stellt den Verkäufer auf Verlangen vollständig von allen Ansprüchen Dritter gegenüber dem Verkäufer im Zusammenhang mit einem Sachverhalt frei, für den die Haftung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.

15. Datenschutz

15.1 Wenn der Verkäufer oder der Käufer bei der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten von der jeweils anderen Partei erhält und diese personenbezogenen Daten verarbeitet, werden die Parteien die personenbezogenen Daten ordnungsgemäß und sorgfältig verarbeiten und die gesetzlichen Vorschriften, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergeben, einhalten.

15.2 Wenn der Verkäufer oder der Käufer als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgrundverordnung qualifiziert ist, vereinbaren der Verkäufer und der Käufer einen schriftlichen Vertrag über die Verarbeitung, der den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung entspricht.

15.3 Der Verkäufer und der Käufer informieren sich gegenseitig innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen über jede Anfrage und/oder jede Beschwerde der Aufsichtsbehörde oder der betroffenen Person in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Durchführung des Vertrags verarbeitet werden. Der Verkäufer und der Käufer gewähren sich gegenseitig die Zusammenarbeit, die erforderlich ist, um den Anfragen der betroffenen Personen oder der Aufsichtsbehörde nachzukommen.

15.4 Der Käufer stellt den Verkäufer von Verwaltungssanktionen, Abhilfemaßnahmen und Strafsanktionen frei, die gegen den Verkäufer im Zusammenhang mit Verarbeitungshandlungen verhängt werden, die der Verkäufer im Rahmen der Durchführung des Vertrags vornimmt.

16. Rücktritt

Der Vertrag kann vom Verkäufer mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an den Käufer aufgelöst werden, wenn:

16.1 der Käufer einen Konkursantrag stellt oder für zahlungsunfähig erklärt wird;

16.2 der Käufer einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder erwirbt;

16.3 das Schuldenregulierungsverfahren nach dem Deutschen Bundesschuldenwesengesetz [BSchuWG, BGBl. I S. 3372] für den Käufer für anwendbar erklärt wird;

16.4 eine Pfändung des gesamten oder eines Teils des Vermögens des Käufers erfolgt;

16.5 der Käufer verstirbt;

16.6 der Käufer liquidiert wird;

16.7 der Käufer unter Verwaltung oder Aufsicht gestellt wird;

16.8 nach dem Vertragsabschluss andere Umstände zur Kenntnis kommen, die

einen berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; dies alles unbeschadet des Rechts des Verkäufers, vom Käufer Schadenersatz zu verlangen.

17. Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten

17.1 Der Käufer kann seine Forderungen gegenüber dem Verkäufer, aus welchem Grund auch immer, nicht an einen Dritten übertragen. Diese Ansprüche sind ausdrücklich nicht abtretbar.

17.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist es dem Käufer nicht gestattet, Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen Dritten zu übertragen.

18. (Teil-)Ungültigkeit oder Nichtigkeit

Wenn eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig ist, bedeutet dies nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit ungültig oder nichtig sind oder dass eine andere Bestimmung darin (teilweise) ungültig oder nichtig ist. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder anfechtbar ist (und anschließend für nichtig erklärt wird), wird sie vom Verkäufer durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der ungültigen oder für nichtig erklärten Bestimmung am nächsten kommt.

19. Verwirkung des Rechts, anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, verjähren alle Forderungsrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer in jedem Fall ein Jahr nach dem Tag, an dem das Forderungsrecht entstanden ist, es sei denn, die Forderung(en) wird (werden) innerhalb der genannten Frist bei dem zuständigen Gericht geltend gemacht.

19.2 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

19.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus den Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergeben, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, ist ausschließlich das deutsche Gericht zuständig, insbesondere das zuständige Gericht Amtsgerichts Freiburg i. Breisgau,Standort Freiburg.